Motorrad-Ausweis Kat. A1 ab 15 Jahren (MAX. 4KW sowie 45km/h) / Kat. A1 ab 16 (max. 11Kw) oder A beschränkt ab 18 Jahren (max. 35kW und max 0,2kw/kg)

Wenn Sie keinen Ausweis einer anderen Kategorie besitzen:

  • Besuchen sie den Nothelferkurs (6 Jahre gültig)
  • Das Formular Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises erhalten Sie bei uns oder können es bei der MFK (Basel-Stadt / Basel-Land) herunterladen. Dieses Formular komplett ausfüllen und Farbfoto aufkleben. Sehtest bei Augenarzt oder Optiker und Ergebnisse in Formular eintragen lassen.
  • Gesuchformular persönlich bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle abgeben und einen gültigen Ausweis wie ID-Karte, Pass oder Ausländerausweis im Original vorlegen.
  • Dann erhalten Sie von der Motorfahrzteugkontrolle die Anmeldung zur Theorieprüfung.
  • Sobald Sie für die Theorieprüfung genügend vorbereitet sind, melden Sie sich zur Prüfung an (bereits 1 Monat vor dem 18. bzw. 15. Geburtstag möglich!).
  • Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis.
  • Nun können Sie mit der praktischen Grundschulung beginnen und den Verkehrskunde-Unterricht besuchen.

Motorrad-Ausweis (Kategorie A1)

Wenn Sie bereits den Ausweis der Kat. B besitzen:

  • Das Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises steht bei den MFK zum Download bereit.
  • Dieses Formular komplett ausfüllen und Farbfoto aufkleben. Sehtest (2 Jahre gültig) bei Augenarzt oder Optiker und Ergebnisse in Formular eintragen lassen.
  • Gesuchformular bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle abgeben und einen gültigen Ausweis wie ID-Karte, Pass oder Ausländerausweis im Original vorlegen.
  • Dann erhalten Sie den Lernfahrausweis und Sie können mit der praktischen Grundschulung beginnen.
  • Nach absolviertem Grundkurs (12 Stunden), können Sie ohne Prüfung, bei der entsprechenden Motorfahrzeugkontrolle , die Kat. A1 in den bereits vorhandenen Führerausweis eintragen lassen.

Motorrad-Ausweis Kategorie A (mehr als 35 kW und mehr als 0.2KW/kg)

  • Direkt Einstieg ab 25 Jahren ist ab 1.1.2021 nicht mehr möglich.
  • Nach 2 Jahren Fahrpraxis können Sie sich bei der entsprechenden Motorfahrzeugkontrolle melden und das Formular Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises erhalten Sie bei uns oder können es bei der MFK (Basel-Stadt / Basel-Land) herunterladen. Dieses Formular komplett ausfüllen und Farbfoto aufkleben. Sehtest bei Augenarzt oder Optiker und Ergebnisse in Formular eintragen lassen.
  • Wenn Sie den Lernfahrausweis erhalten haben müssen Sie keine praktische Grundschulung mehr absolvieren, da A 35 KW vorhanden.
  • Ablegen der praktischen Prüfung (Manöver und Praktisch).

Für weitere Fragen rufen Sie einen der MAZ-Fahrlehrer an.