Motorrad-Ausweis Kat. A1 ab 15 Jahren (MAX. 4KW sowie 45km/h) / Kat. A1 ab 16 (max. 11Kw) oder A beschränkt ab 18 Jahren (max. 35kW und max 0,2kw/kg)
Wenn Sie keinen Ausweis einer anderen Kategorie besitzen:
- Besuchen sie den Nothelferkurs (6 Jahre gültig)
- Das Formular Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises erhalten Sie bei uns oder können es bei der MFK (Basel-Stadt / Basel-Land) herunterladen. Dieses Formular komplett ausfüllen und Farbfoto aufkleben. Sehtest bei Augenarzt oder Optiker und Ergebnisse in Formular eintragen lassen.
- Gesuchformular persönlich bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle abgeben und einen gültigen Ausweis wie ID-Karte, Pass oder Ausländerausweis im Original vorlegen.
- Dann erhalten Sie von der Motorfahrzteugkontrolle die Anmeldung zur Theorieprüfung.
- Sobald Sie für die Theorieprüfung genügend vorbereitet sind, melden Sie sich zur Prüfung an (bereits 1 Monat vor dem 18. bzw. 15. Geburtstag möglich!).
- Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis.
- Nun können Sie mit der praktischen Grundschulung beginnen und den Verkehrskunde-Unterricht besuchen.
Motorrad-Ausweis (Kategorie A1)
Wenn Sie bereits den Ausweis der Kat. B besitzen:
- Das Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises steht bei den MFK zum Download bereit.
- Dieses Formular komplett ausfüllen und Farbfoto aufkleben. Sehtest (2 Jahre gültig) bei Augenarzt oder Optiker und Ergebnisse in Formular eintragen lassen.
- Gesuchformular bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle abgeben und einen gültigen Ausweis wie ID-Karte, Pass oder Ausländerausweis im Original vorlegen.
- Dann erhalten Sie den Lernfahrausweis und Sie können mit der praktischen Grundschulung beginnen.
- Nach absolviertem Grundkurs (12 Stunden), können Sie ohne Prüfung, bei der entsprechenden Motorfahrzeugkontrolle , die Kat. A1 in den bereits vorhandenen Führerausweis eintragen lassen.
Motorrad-Ausweis Kategorie A (mehr als 35 kW und mehr als 0.2KW/kg)
- Direkt Einstieg ab 25 Jahren ist ab 1.1.2021 nicht mehr möglich.
- Nach 2 Jahren Fahrpraxis können Sie sich bei der entsprechenden Motorfahrzeugkontrolle melden und das Formular Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises erhalten Sie bei uns oder können es bei der MFK (Basel-Stadt / Basel-Land) herunterladen. Dieses Formular komplett ausfüllen und Farbfoto aufkleben. Sehtest bei Augenarzt oder Optiker und Ergebnisse in Formular eintragen lassen.
- Wenn Sie den Lernfahrausweis erhalten haben müssen Sie keine praktische Grundschulung mehr absolvieren, da A 35 KW vorhanden.
- Ablegen der praktischen Prüfung (Manöver und Praktisch).
Für weitere Fragen rufen Sie einen der MAZ-Fahrlehrer an.